Nutzerkreis:

Der Verleih von Medien und Geräten des Medienzentrums erfolgt an im Landkreis Harburg ansässige Schulen und außerschulische öffentliche Bildungseinrichtungen bzw. anerkannte Organisationen der Jugend- und Erwachsenenbildung (auch e.V.), sowie Abteilungen des Landkreises und Parteien kostenlos. Ein Verleih an gewerbliche Interessenten und an Privatpersonen ist nicht möglich. Im Zweifelsfall entscheidet der Medienzentrumsleiter über die Entleihberechtigung.

Nutzungsform:

Zur Vorführung und zur Eigenproduktion von Medien können technische Geräte im Medienzentrum entliehen werden. Eine Liste der erhältlichen Geräte und Medien finden Sie auf unserer Homepage.

Der Entleiher hat die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sowie alle für die öffentliche Vorführung von Bild- und Ton-Medien geltenden Gesetze, insbesondere die Jugendschutzbestimmungen (z.B. Altersgrenzen) zu beachten: Das Überspielen (Kopieren) von audio-visuellen Medien des Medienzentrums auf andere Bild- oder Tonträger ist aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für Schulfernsehsendungen und Online-Medien bei schulischer Nutzung.

Die Medien des Medienzentrums sind für die nicht gewerbliche öffentliche Vorführung lizenziert. Die GEMA-Gebühren sind in dieser Lizenz in der Regel nicht enthalten. Bei einer öffentlichen Wiedergabe haftet der Veranstalter bezüglich entsprechender Meldungen und Gebührenabgeltungen gegenüber der GEMA direkt.

Entleiher dürfen für den Einsatz der ausgeliehenen Medien keine Gebühren erheben.

Verleihform- und fristen:

Die Leihfrist für Filmmedien beträgt maximal 14 Kalendertage. Die Leihfrist für Geräte beträgt 8 Kalendertage. Wenn keine Vorbestellungen vorliegen, kann die Leihfrist verlängert werden. Die entliehenen Medien bzw. technischen Geräte sind so rechtzeitig zurückzugeben, dass der auf dem Leihschein angegebene Rückgabetermin bereits der Tag des Eintreffens beim Medienzentrum ist.

Sollte die überlassene Sache nicht innerhalb der vereinbarten Leihfrist zurückgegeben werden, wird der Entleiher zunächst per Mail bzw. telefonisch und danach schriftlich gemahnt. Im Wiederholungsfalle behält sich das Medienzentrum einen Ausschluss vom Verleih vor. Für den Fall, dass nach erfolgloser 3. Mahnung die überlassene Sache nicht zurückgegeben worden ist, hat der Entleiher die Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen.

Der Verleih von Geräten und Medien an eingetragene Kunden erfolgt nur gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung. Nicht registrierte Abholer von Geräten müssen sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht der beauftragenden Institution mitbringen. Diese Vollmacht verbleibt nach der Registration im Medienzentrum. Die beauftragende Institution ist somit Vertragspartner und damit gegenüber dem Medienzentrum für Verlust oder jedwede Beschädigung der Leihsache haftbar.

Ausgeliehene Medien und technische Geräte dürfen vom Entleiher nicht an andere Nutzer weitergegeben werden.

Vorbestellungen können telefonisch, per Fax, durch Brief, E-Mail oder persönlich aufgegeben werden. Sie sollten im Interesse einer schnellen Abwicklung möglichst frühzeitig erfolgen. Bei Entfallen des Bedarfs bitten wir Sie, uns zu benachrichtigen.

Die Ausgabe von audio-visuellen Medien und Geräten an Schüler und Studierende ist nur möglich, wenn die dafür zuständige Lehrkraft (Institution) dem Schüler / der Schülerin oder dem Studenten / der Studentin eine Vollmacht zum Empfang des Mediums erteilt hat. Diese ist schriftlich vorzulegen.

Die Nutzungsordnung und die Datenschutzerklärung sind beim Verleih durch zwei Unterschriften anzuerkennen.

Zustand und Beanstandungen:

Der Abholer hat sich bei der Ausleihe von der Vollständigkeit und der Funktionstüchtigkeit der Leihsache zu überzeugen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf dem Verleihschein.
Die Bilder von Dia- und Tonbildreihen (Bilderbuchkino) oder Kamishibais sind geordnet und vollzählig zurückzugeben.
Des Weiteren sind Datenträger von Audio-, Video-, und Fotogeräten vor der Rückgabe vom Kunden zu formatieren. Daten auf ausgeliehenen Notebooks werden am Ende der Arbeit wieder vollständig von den betreffenden Geräten entfernt und die Geräte in Ihren Ursprungszustand gebracht.
Für alle Schäden, die während der Ausleihzeit an den gelieferten Medien und Geräten entstehen, haftet der Entleiher bzw. die beauftragende Institution in vollem Umfang, höchstens jedoch bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Eine entsprechende Schadensmeldung ist dem Medienzentrum unverzüglich schriftlich zuzuleiten.
Mit der Unterschrift auf dem Verleihschein wird der vollständige Empfang der aufgeführten Geräte nebst Zubehör quittiert. Die Kenntnis über die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen des Medienzentrums müssen hierbei durch den Ausleiher anerkannt und mit Unterschrift bestätigt werden.

Datenschutz:

Mit der Unterschrift unter den Verleihschein stimmen Sie zu, dass das Medienzentrum für die Zeit der Nutzung  seiner Dienste ihren Namen, ihre E-Mailadresse, ihre Telefonnummer und die Daten der beauftragenden Institution zwecks Informations- und Mahnwesens auf EDV-Systemen speichern und im Falle einer Kontaktaufnahme nutzen darf.

Bei Nutzung von Angeboten Dritter (z.B: Dienste des Unternehmens Onilo oder der Nutzung der Plattformen Edupool und Merlin) müssen Sie zusätzlich den AGBs und Nutzungsbedingungen der Anbieter zustimmen.

Diese Zustimmung können Sie schriftlich jederzeit widerrufen. Eine Nutzung der durch das Medienzentrum zur Verfügung gestellten Dienste und auch die der Dienstleister ist dann aber nicht mehr möglich.

Die Datenschutzerklärung des Medienzentrum finden Sie in stets aktueller Version hier: https://www.medienzentrum-harburg.de/datenschutzerklaerung/

Seevetal, 20.09.2023

Ekkehard Brüggemann
Leiter des Medienzentrums des
Landkreises Harburg
https://www.medienzentrum-harburg.de
Verleihordnung als Download