1.  Träger und Schulen als Bildungspartner

Schulische Medienbildung versteht sich als dauerhafter, pädagogisch strukturierter und begleiteter Prozess der konstruktiven und kritischen Auseinandersetzung mit der Medienwelt. Sie zielt auf den Erwerb und die fortlaufende Erweiterung von Medienkompetenz ab; also jener Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ein sachgerechtes, selbstbestimmtes, kreatives, ethisch und sozial verantwortliches Handeln in der medial geprägten Lebenswelt ermöglichen. Sie umfasst auch die Fähigkeit, sich verantwortungsvoll in der virtuellen Welt zu bewegen, die Wechselwirkung zwischen virtueller und materieller Welt zu begreifen und neben den Chancen auch die Risiken und Gefahren von digitalen Prozessen zu erkennen.  Medienkompetenz kann nur im Zusammenwirken von familiärer Erziehung, Sozialisation, der individuellen Nutzung von Medien in der Freizeit und durch außerschulische und schulische Medienbildung erworben werden. Zudem ist zeitgemäße Bildung nicht ohne Medienbildung denkbar; sie ist als wichtiger Beitrag zu Lernprozessen zu sehen.

Dabei werden möglichst die Kompetenzbereiche[1] aus dem Orientierungsrahmen Medienbildung berücksichtigt:

Der „Orientierungsrahmen Medienbildung“ als unterstützendes Instrument

Der Orientierungsrahmen Medienbildung ist ein unterstützendes Instrument für die Qualitätsentwicklung der allgemeinbildenden Schulen. Er dient der Entwicklung der schulinternen Arbeitspläne und ist für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften relevant.

Der Orientierungsrahmen ist im Internet einsehbar:
http://ormedien.nline.nibis.de/nibis.php

Wir unterscheiden in der Medienbildung verschiedene Kompetenzbereiche in entsprechenden Komplexitätsstufen. Hier lohnt sich ein Blick auf die erste hieraus resultierende Kompetenzmatrix[2].

Die Kompetenzmatrix ist im Internet einsehbar:
http://nibis.de/nibis.php?menid=10293

Aufbauend auf das Medienbildungskonzept der Schule richtet der Träger die Medienentwicklungsplanung aus. Diese Kooperation spiegelt auch das folgende Konzept wieder:

Medienkompetenz in Niedersachsen, Ziellinie 2020

Dieses Konzept des Landes Niedersachsen ist in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt worden: Im Dezember 2008 veröffentlicht die Länderkonferenz Medienbildung (LKM) ihr Positionspapier „Kompetenzorientiertes Konzept für die schulische Medienbildung“ erstmals. Es folgt der richtungsweisende KMK-Beschluss zur „Medienbildung in der Schule“ vom 8.3.2012. Das Land Niedersachsen treibt 2012 mit dem Konzept „Medienkompetenz in Niedersachsen – Meilensteine zum Ziel“[3] die Verankerung von schulischer Medienbildung weiter voran. 2015 erscheint das aktuelle Positionspapier der LKM[4] und 2016 veröffentlicht die Staatskanzlei in parteiübergreifend überarbeiteter Version das Konzept „Medienkompetenz in Niedersachsen, Ziellinie 2020“[5].

Landeskonzept Medienkompetenz in Niedersachsen:
http://www.medienkompetenz-niedersachsen.de/landeskonzept.html

Bei der Planung und Umsetzung der schulischen Medienbildung ist es von grundsätzlicher Bedeutung, zwischen der schulischen Medienbildungskonzeptentwicklung und der darauf aufbauenden kommunalen Medienentwicklungsplanung zu unterscheiden. Bei der Medienbildungskonzeptentwicklung liegt der Schwerpunkt auf den pädagogischen Entscheidungen der Schule. Die Medienentwicklungsplanung setzt diese Konzepte über infrastrukturelle Entscheidungen um.

Diese Position wird auch im Positionspapier des Deutschen Städtetages[6] von April 2017 deutlich.

2. Medienbildungskonzept als Aufgabe der Schule

Das Medienbildungskonzept ist die Grundlage für das Lernen mit digitalen Medien in einer Schule. Es sollte sinnvollerweise mit dem Methodenkonzept, den schulinternen Arbeitsplänen und dem Fortbildungskonzept verknüpft sein.

Das Medienbildungskonzept einer Schule hat somit nicht nur die Aufgabe, die Ausgaben für Hard- und Software gegenüber dem Schulträger zu begründen, sondern vor allem pädagogische Konzepte zu beschreiben, mit denen die Schule durch den Einsatz moderner Medientechnik gute Bildung und Erziehung in ihrem Schulprogramm festschreibt. Darin ist beschrieben, welche IT- und Medienkompetenz den Schülerinnen und Schülern nach Schulform, Altersstufe und Unterrichtsfach vermittelt werden soll. Das Medienbildungskonzept muss das umfassende Lernen mit digitalen Medien an der Schule beschreiben. Der punktuelle Einsatz digitaler Medien im Unterricht, z.B. das gelegentliche Lernen im Computerraum, fördert keine neue Lernkultur. Sie kann nur entstehen, wenn die digitalen Medien ohne Medienbrüche im Lehr- und Lernprozess integriert sind. Das Medienbildungskonzept trägt dazu bei, dass Lehren und Lernen nicht in unzureichenden Strukturen stattfinden muss. In der Folge des ausformulierten Medienbildungskonzeptes kann der Fortbildungsbedarf eines Kollegiums ermittelt und nötige Ergänzungen zur IT-Infrastruktur ermittelt werden. Die Medienzentren und die von dort arbeitenden Medienberaterinnen und -berater unterstützen die Schulen bei der Erstellung der schulischen Medienbildungskonzepte.

Gute Informationsquellen zu diesem Thema sind:
https://ormedien.nline.nibis.de/nibis.php?menid=200
https://www.medienbildungskonzept.de/

3. Medienentwicklungsplanung als Aufgabe des Schulträgers

Wie oben bereits angesprochen gibt der Orientierungsrahmen Medienbildung und das Konzept „Ziellinie 2020“ kommunalen Trägern Hinweise für eine systematische und nachhaltige Medienentwicklungsplanung. Als Partner der Schulen unterstützt der Träger die technische Anschaffung und Umsetzung auf Grundlage der schulischen, pädagogisch orientierten Medienbildungskonzepte. Hierbei ist vor allem zu beachten, dass wenn Medienbildung nachhaltig funktionieren soll, die entsprechende Medientechnik auch die notwendige Wartungspflege erhält. Diese kann nur dann funktionieren, wenn es eine gut implementierte Kommunikations- und Unterstützungsstruktur gibt.  Im Anhang finden sie ein Diskussionspapier zu einem Wartungs- und Supportkonzept für schulische IT- und Medientechnik im Landkreis Harburg. Das Papier dient der Grundlage der Entwicklung einer Basisstruktur, die Medienbildung in Schule durch Nachhaltigkeit verlässlich unterstützen kann.[7]

Dieses wurde auch von der niedersächsischen Landesregierung erkannt, so dass es seit Januar 2017 eine neue Vereinbarung über die Kostentragung für systemadministrative Tätigkeiten im Schulbereich gibt. Die hierfür bereitgestellten Gelder sind im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 100% angestiegen.[8]

[1] Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule – Arbeitsfassung.pdf

[2] Kompetenzerwartungen / Kompetenzmatrix

[3] Medienkompetenz_in_Niedersachsen_Landeskonzept_Meilensteine zum Ziel.pdf

[4] LKM-Positionspapier_2015.pdf

[5] Konzept_Medienkompetenz_Niedersachsen_2016_06_24_Ziellinie 2020.pdf

[6] Deutscher_Städtetag_Lehren_Lernen_im_digit.Zeitalter.pdf

[7] Diskussionspapier_Wartungs-_und_Supportkonzept_Landkreis_Harburg.pdf – passwortgeschützt – bitte erfragen Sie das Passwort bei ihrer Medienberatung

[8] Auszug_Schulverwaltungsblatt_02_2017_Amtlicher_Teil_Adminstration.pdf

 

Stand: 28.11.2017 – Den gesamten Text können sie HIER ALS PDF herunterladen

Ekkehard Brüggemann und Sabine Bethke, medienpädagogische Berater des Landkreises Harburg.