Wie können Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser geschützt und zugleich in ihrer Medienkompetenz gestärkt werden? Mit den am 14. Oktober 2026 beschlossenen Eckpunkten zum Kinder- und Jugendmedienschutz hat die Bundesregierung zentrale Vorhaben für einen zeitgemäßen Schutz junger Menschen vorgestellt.

Grundlage sind die Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, die im September 2026 ihren Abschlussbericht veröffentlicht hat. Im Mittelpunkt steht das Zusammenspiel von Schutz, Befähigung und Teilhabe.

Was ist geplant?

Die Eckpunkte umfassen unter anderem folgende Vorhaben:

  • Soziale Netzwerke sicherer gestalten: Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene für Altersgrenzen, altersgerechte Voreinstellungen und eine stärkere Verantwortung der Plattformbetreiber ein.
  • Medienkompetenz fördern: Die Förderung von Medienkompetenz soll insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt und stärker im SGB VIII verankert werden.
  • Eltern und Fachkräfte unterstützen: Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote sollen ausgebaut werden.
  • KI-Kompetenz stärken: Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig lernen, Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz einzuschätzen. Dazu gehört auch die Idee eines „KI-Seepferdchens“.
  • Schutz vor digitalen Übergriffen verbessern: Maßnahmen gegen Cybergrooming und andere Gefährdungen im Netz sollen weiterentwickelt werden.

Die Eckpunkte beschreiben politische Vorhaben. Sie sind noch keine unmittelbar geltenden neuen gesetzlichen Regelungen.

Was bedeutet das für die pädagogische Praxis?

Für Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstreichen die Eckpunkte die Bedeutung einer kontinuierlichen Medienbildung. Neben technischen Schutzmaßnahmen geht es darum, Kinder und Jugendliche altersgerecht zu begleiten, ihre Handlungskompetenz zu stärken und ihnen eine sichere Teilhabe an digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Weiterführende Informationen

Eckpunkte der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendmedienschutz – Die offizielle Veröffentlichung der Bundesregierung mit dem Eckpunktepapier.

Abschlussbericht und Handlungsempfehlungen der Expertenkommission: Wissenschaftliche Grundlagen und 56 Handlungsempfehlungen, auch in einer kindgerechten Fassung.

Der geplante EU KIDS Act – Überblick und Einordnung: Fachliche Einordnung der europäischen Entwicklungen durch das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut.

Podcast: Vom australischen Social-Media-Verbot zum EU KIDS Act: Vertiefende Diskussion zu Altersgrenzen, Plattformverantwortung und zeitgemäßem Jugendmedienschutz.